München, 22. Mai 2024: Der italienische Elektronikkonzern TCI Telecomunicazioni Italia SrL hat sich in einem wichtigen Patentnichtigkeitsverfahren um eine Kerntechnologie für LED-Beleuchtungssysteme vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Signify Holding BV durchgesetzt (Az.: X ZR 62/22). In seiner unmittelbar nach dem Termin der mündlichen Verhandlung verkündeten und noch nicht schriftlich begründeten Entscheidung vom 16. Mai 2024 bestätigte der X. Zivilsenat die vorangegangene Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 17. Mai 2022, wonach der auf eine Vorrichtung zum Betrieb eines LED-Moduls gerichtete deutsche nationale Teil DE 603 25 093.9 des europäischen Patents EP 1 576 858 mit der am 5. August 2020 eingereichten Nichtigkeitsklage (Az. 4 Ni 19/21 (EP) i.V.m. 4 Ni 21/21 (EP)) im gesamten Umfang der angegriffenen Ansprüche 1 bis 4 für nichtig erklärt wurde.
Mit dieser Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts ist der Patentstreit endgültig zugunsten von TCI entschieden. Das europäische Patent EP 1 576 858 ist ein im Dezember 2023 abgelaufenes, im LED-Bereich relevantes Patent, das als „Double PWM“-Patent bekannt ist und sich auf das Dimmen von Leuchtdioden (LEDs) bezieht. TCI hatte das Patent hinsichtlich seiner für allgemeine LED-Beleuchtungssysteme in Deutschland relevanten Ansprüche mit der Nichtigkeitsklage angegriffen und das Patent wurde nun in diesem Umfang für Deutschland rechtskräftig für nichtig und damit von Anfang an unwirksam erklärt. Die in der Nichtigkeitsklage nicht angegriffenen, auf ganz bestimmte Ausführungsformen gerichteten Ansprüche 5 und 6 sind von den Entscheidungen des Bundespatentgerichts und nun des Bundesgerichtshofs nicht betroffen.
Das Streitpatent ist Teil des Patentportfolios, das dem als EnabLED-Lizenzprogramm für LED-Leuchten und Retrofit-Lampen bekannten Lizenzprogramm von Signify zugrunde liegt . Das Nichtigkeitsverfahren für das Patent, das Signify selbst als Teil der „Kerntechnologien für LED-Beleuchtungssysteme“ hinsichtlich der Dimmung und des Anwendungsbereichs „Leistungssteuerung“ bezeichnete, wurde in der Branche aufmerksam verfolgt. Die Relevanz des Patents spiegelt sich auch in einer weiteren Nichtigkeitsklage wider, die am 10. Dezember 2020 gegen denselben deutschen Teil DE 603 25 093 im Umfang des Anspruchs 1 im Namen der KaVo Dental GmbH eingereicht wurde. Die beiden Nichtigkeitsklagen wurden vom 4. Senat des Bundespatentgerichts zum Zwecke einer gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
In zwei weiteren am 26. Februar 2024 eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren gegen die Signify Holding BV vor dem Bundespatentgericht in München, in denen TCI die vollständige Nichtigkeit der deutschen Teile 60 2007 043 581.1 und 60 2007 051 658.7 der zur gleichen Patentfamilie gehörenden Patente EP 2 030 483 und EP 3 013 124 geltend gemacht hatte, hatte TCI das Verfahren trotz hervorragender Erfolgsaussichten angesichts neuheitsschädlicher Vorveröffentlichungen und grundsätzlicher Probleme der Anspruchsformulierung, die in einem erfolgreichen erstinstanzlichen Einspruchsverfahren gegen ein weiteres Patent, EP 2 999 314 , der gleichen Patentfamilie offenbar geworden waren, vorübergehend unterbrochen, um der Gegenpartei die Möglichkeit zu geben, eine vernünftige technische und wirtschaftliche Lösung zu finden und die Angelegenheit zum gemeinsamen Nutzen von TCI und Signify sowie der gesamten Beleuchtungsindustrie und des gesamten Beleuchtungsmarktes beizulegen. Das Nichtigkeitsverfahren wurde durch Klagerücknahme am 11. April 2024 mit dem Vorbehalt einer erneuten Erhebung der Nichtigkeitsklagen unterbrochen.
TCI wurde in den Verfahren vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof von einem Team um Patentanwalt Dipl.-Phys. Dr.-Ing. Volker Jordan von der Münchner Patentanwaltskanzlei WEICKMANN beraten und vertreten , wie schon in zwei für TCI erfolgreich abgeschlossenen Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in den Jahren 2018 und 2019. Signify wurde von Patentanwalt Jochen Ehlers vom Hamburger Büro von Eisenführ Speiser beraten. KaVo Dental wurde in den gemeinsamen Verfahren von HOFFMANN EITLE vertreten.
TCI Telecomunicazioni Italia SrL mit Sitz im italienischen Saronno (Varese) ist einer der international führenden Hersteller im Bereich der LED-Technologie. Das 1982 gegründete Unternehmen bietet ein umfassendes Portfolio an technischen Komponenten wie LED-Vorschaltgeräten und LED-Konvertern für die Beleuchtungsindustrie. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete das Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern einen Umsatz von über 210 Millionen Euro.
Signify Holding BV ist ein aus dem niederländischen Konzern Koninklijke Philips NV, ehemals Philips Lighting Holding BV, hervorgegangenes Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden und bezeichnet sich selbst als weltweiten Marktführer für Beleuchtung für Profis und Konsumenten sowie Beleuchtung für das Internet der Dinge. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete das in Amsterdam börsennotierte Unternehmen mit rund 32.000 Mitarbeitern einen weltweiten Umsatz von 6,7 Milliarden Euro. Das 2008 von Koninklijke Philips NV gegründete Lizenzprogramm EnabLED für LED-Leuchten und Retrofit-Lampen bündelt ein Patentportfolio mit über 4.000 bestehenden Patenten und mehr als 300 angemeldeten Patenten, die sich auf über 530 verschiedene Erfindungen beziehen sollen.
Quelle: Edison-Report – Aus dem englischen Original übersetzt – https://edisonreport.com/2024/05/22/signify-loses-ip-dispute-tci/