Auf Wiedersehen zu Leuchtstofflampen…

Ab dem 1. September 2023 werden gemäß der Ökodesign-Verordnung Leuchtstofflampen, die der EU-Richtlinie zur Begrenzung von Quecksilber und zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen, verboten. Diese Richtlinie, RoHS (auf Englisch Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment), wurde kürzlich novelliert und hat nun Konsequenzen für die Abschaffung und damit auch für die Verfügbarkeit verschiedener Lampen.
Mit der letzten Änderung der RoHS-Richtlinie wurde die Ausnahmeregelung für die Verwendung von Quecksilber geändert. Im Bereich der Allgemeinbeleuchtung sind in einer ersten Phase ab dem 25. Februar 2023 Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät) und T5-Rundleuchtstofflampen betroffen. Ein halbes Jahr später, ab dem 25. August 2023, folgen T8- und T5-Langfeld-Leuchtstofflampen. Die Frist 1. September 2023 der Ökodesign-Verordnung für Hochvolt-Halogenlampen (G9) und Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6.35) bleibt unverändert.

Die Auslauftermine lauten wie folgt:
• die schrittweise Abschaffung von Halogenlampen mit R7s-Fassungen mit einer Emission von mehr als 2700 lm ab dem 1. September 2021;
• die schrittweise Abschaffung von 18-W-, 36-W- und 58-W-Leuchtstoffröhren mit G13-Lampensockel ab dem 1. September 2023;
• das Auslaufen von Halogenlampen mit G9-, G4- und GY6,35-Fassungen ab dem 1. September 2023.

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