BMWK korrigiert Verordnung!

Mit Erleichterung können wir Ihnen mitteilen, dass durch den Druck der Öffentlichkeit, der Unternehmer und den Branchenverbänden, auf das BMWK bezügliche der Kurzfristenergieversorgungssicherungmaßnahmenverordnung, es zu einer erheblichen Korrektur der Verordnung geführt hat.

Insbesondere haben wir erreicht, dass Lichtwerbeanlagen am Ort der Leistung gänzlich von den Beschränkungen ausgenommen worden sind.

Details lesen Sie bitte hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Die überarbeitete Verordnung begrüßen wir, insbesondere weil die uns vorliegende Berechnung zur Einsparung von Energiekosten der Lichtwerbeanlagen erscheint uns darüber hinaus deutlich überhöht und entspricht nach unseren Daten nicht der Realität. Erste überschlägige Berechnungen weisen lediglich eine Energieeinsparung von Lichtwerbeanlagen von etwa 15% der genannten Werte aus.

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