Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) hatte am 10. Dezember 2024 zu einem Steakholder-Workshop nach Berlin eingeladen, an dem neben Verantwortlichen aus Städten und Kommunen, Vertreter von Leuchtenherstellern, Fachplanern, dem Fachverband für Außenwerbung (FAW) auch der LWD/ESF mit Johannes Mailänder und Thomas Berens vertreten war. Das IGB ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beauftragt, einen Entwurf für die neue Rechtsverordnung für der §41 des Bundesnaturschutzgesetzes*, die später die Grenzwerte von Leuchtdichten von Beleuchtungen aller Art beinhaltet, zu erarbeiten.
Ziel der Veranstaltung war es, die betreffenden Branchen mit ihren Einschätzungen und Umsetzbarkeiten zur Reduzierung von Lichtemissionen zu hören, aber auch die Nennung von Barrieren, diese Ziele zu erreichen. Und welche Maßnahmen zukünftig nötig sind, um sicherzustellen, dass Grenzwerte dauerhaft und nachvollziehbar eingehalten werden. Die Ergebnisse des Workshops und der zum Teil recht kontroversen Diskussionen fließen jetzt in die weitere Ausarbeitung des Entwurfs ein. Der LWD wird sich weiter aktiv an dem Prozess beteiligen.
*Der neue § 41a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) soll maßgeblich zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und ihrer nachteiligen Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen beitragen. Sowohl bei der Neuerrichtung als auch bei einer wesentlichen Änderung von Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie von beleuchteten oder lichtemittierenden Werbeanlagen besteht zukünftig die Pflicht, negative Auswirkungen von Lichtemissionen zu vermeiden.