Die LWD-Jahrestagung 2024 in Dresden hat einen wichtigen Impuls gegeben, der nun zur Bildung einer Projektgruppe mit Herstellern von Leuchtwerbeanlagen geführt hat. Diese Gruppe hat die Aufgabe, ein Energielabel für Lichtwerbeanlagen zu entwickeln, das an die verbindliche EU-Kennzeichnung für Produkte wie Flächen-Leuchten angelehnt ist.
Das geplante Energielabel soll auf freiwilliger Basis eingeführt werden; die Teilnahme ist nur mit einer LWD-Mitgliedschaft möglich. Der LWD strebt mit der Selbstverpflichtung seiner Mitglieder an, mit diesem freiwilligen Label die Wertigkeit von Lichtwerbeanlagen zu unterstreichen. Langfristig soll so aber auch einer möglichen zukünftigen gesetzlichen Regelung für Lichtwerbeanlagen vorgegriffen werden.
Selbstverpflichtung für höheren Qualitätsstandard
Die Hersteller verpflichten sich zu höheren Qualitätsstandards, insbesondere durch den Einsatz energieeffizienter LED-Module und Acrylglas, das auf die Wellenlängen der LEDs abgestimmt ist. Auch bauliche Möglichkeiten zur Steigerung der Lichtausbeute wie z.B. den Einbau von Reflektoren sind hier denk- und einsetzbar – bis hin zu einer reflektierenden Innenlackierung der Bauteile.
Berechnung, Dokumentation und Transparenz
Um den Anforderungen des Einsatzzwecks von Lichtwerbung gerecht zu werden, musste die Berechnungsformel der Energieeffizienzklasse EEI für Leuchten notwendigerweise modifiziert werden. Selbstleuchtende Werbung dient nicht der Beleuchtung von Räumen, sondern nutzt das Licht zur Übertragung von Informationen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Beleuchtung wird hier die Leuchtdichte (gemessen in cd/m²) auf der Oberfläche der Lichtwerbung verwendet, anstatt des Nutzlichtstroms. Diese Leuchtdichte wird in Relation zur Leistungsaufnahme der LEDs gesetzt, die auch den Verlust durch den Trafo berücksichtigt. Zusätzlich spielt die effektive Leuchtfläche eine Rolle.
Aktuell laufen Messreihen bei einigen Herstellern, um aussagekräftige Werte für eine Einteilung der Energieeffizienzklassen zu erhalten. Diese sind notwendig, um nicht nur für weiße Leuchtfronten Werte zu ermitteln, sondern auch für farbige Fronten – egal ob durchgefärbtes Acrylglas oder farbig-transluzente Folien – entsprechende Leuchtdichten zu ermitteln. Farbige Fronten weisen generell niedrigere Leuchtdichten durch die Wellenlängendurchlässigkeit der Farben auf, hier sollen Korrekturwerte in der Berechnung berücksichtigt werden.
Vorteile für Kunden – Entscheidungshilfe in der Angebotsphase
Bereits in der Angebotsphase können durch die Berechnung der zu erzielenden Leuchtdichten, in Abhängigkeit der Farbe der Frontabdeckung, relativ genaue Werte auch für individuelle Lichtwerbeanlagen ermittelt werden. Die zu erwartende Energieeffizienzklasse kann dann schon mit dem Angebot angegeben werden.
Natürlich kann das verbindliches Energielabel jedoch erst nach der Herstellung und dem Messprotokoll erstellt werden. Kunden profitieren von der erhöhten Transparenz und Nachvollziehbarkeit durch das Energielabel, das zudem mit einem QR-Code versehen wird. Mittels des QR-Codes kann der Kunde das Dokument mit allen Informationen zum Hersteller und die Ermittlung der Energieeffizienzklasse in einer Datenbank abrufen.
Neben dem verbindlichen CE-Dokument, das den Schaltplan und die verwendeten LEDs sowie den Trafo beschreibt, wird es dann ein zusätzliches PDF geben, das den erwarteten Jahresverbrauch bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 6,5 Stunden pro Tag angibt.
Sofern sich der Kunde für eine intelligente Lichtsteuerung entschieden hat, wird diese Optimierung berücksichtigt und der Jahresverbrauch korrigiert.
Ausblick
Die Vorstellung des Energielabels ist auf der nächsten LWD-Jahrestagung im Frühjahr 2025 geplant. Neben den Auswertungen der Messreihen sind auch eine entsprechende Webseite mit Datenbank zu planen. Die Projektgruppe ist sich sicher, dass diese Initiative einen bedeutenden Schritt in Richtung mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in der Lichtwerbung darstellen wird. Man darf gespannt bleiben…
Autor: Thomas Berens